Thomas hatte eine Vorstellung von einem Wein, von einem Naturwein, so pur und ursprünglich und köstlich, dass es mit den althergebrachten Methoden und Mitteln nicht möglich war, ihn herzustellen. Also mussten neue Wege her. Das Verwerfen vom Schulbuchweinbau war nicht das Problem; aber einfach nur den Schwefel und die Schönungsmittel wegzulassen, war auch nicht die Lösung.

Wie sich herausgestellt hat, ist die absolute Grundvoraussetzung der Bioweinbau. Die Biotrauben werden von Hand geerntet und spontan vergoren. Die Spontangärung funktioniert nur mit den Trauben optimal, auf denen genügend traubeneigene Hefen sitzen (die also nicht mit Fungiziden behandelt wurden). Eine Schwefelung während der Vinifikation ist nicht oder kaum notwendig. Die optimal gereiften Biotrauben haben ausreichend Antioxidanzien als natürlichen Oxidationsschutz.
Ebensowenig ist eine Schönung nötig. Die Beerenhaut von Biotrauben bildet wesentlich weniger Gerbstoffe als die von konventionellen Trauben.

Der Naturwein wird während der Reifung regelmäßig verkostet und - je nach Notwendigkeit - gerührt oder gelüftet. Viel mehr ist eigentlich nicht notwendig. Das hat uns die Erfahrung gezeigt. Die jahrelange Erfahrung. Denn von heute auf morgen lässt sich kein Naturwein vinifizieren, der schmeckt und dann auch noch stabil und lagerfähig ist!

Denn das ist es ja letztendlich, was zählt: der Geschmack! Bei all dem Weglassen und Neumachen und Spekulieren und Sichärgern und draus Lernen haben wir immer das ursprüngliche Ziel vor Augen behalten: Wein - pur, ursprünglich und vor allem köstlich.

Aber warum jetzt „natural wine“ und nicht „Naturwein“? So will es das Gesetz...

„Bei diesen Weinen darf keine Anreicherung zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehaltes, keine Süßung und kein Zusatz von Weinbehandlungsmitteln außer Bentonit und schwefliger Säure erfolgen; der zulässige Höchstgehalt an schwefliger Säure beträgt 70 mg/l inklusive der Analysetoleranz. Angaben wie „Naturwein“ sind bei sämtlichen Weinen nicht zulässig. Bei Schaumwein (nicht Sekt) und Perlwein sind eine Trübung und eine oxidative Note nicht als Weinfehler anzusehen, und sind der Schaumwein und Perlwein verkehrsfähig, wenn sie die Zusatzbezeichnung „pétillant naturel“ („pét nat“) tragen.“

Zusammengefasst also ist ein Naturwein ein Wein der

  • nicht mit Zucker zur Erhöhung des Alkoholgehalts angereichert wurde,
  • nicht gesüßt wurde,
  • dem keine Weinbehandlungsmittel zugesetzt wurden, außer Bentonit,
  • der eine Schwefelhöchstgrenze von 70 mg/l hat.
  • Ist dieser Wein ein Perl- oder Schaumwein mit Trübung, ist es ein pét nat.

So gesehen sind eigentlich alle unsere Weine mittlerweile natural wines. Sowohl filtriert - zB Naturbursch - als auch unfiltriert - zB Heytshala.

Naturwein
Naturwein - Weingut Hareter Thomas

Apropos Schwefel...

„Schwefelfreier Wein“ ist eine Sache für sich. Auf jedem unserer Weinetiketten - auch auf den ungeschwefelten Weinen wie den „ohne“-Weine oder dem Heytshala - steht „Enthält Sulfite“. Die Grenze hier ist nämlich 10 mg/l; und diese Grenze überschreiten viele Weine von sich aus, einfach durch die natürliche Gärung. Um nicht versehentlich aus dem gesetzlichen Rahmen zu fallen, haben wir diese Allergenbezeichnung draufgedruckt.

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